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Kanzlei Grigat | Krüger Rechtsanwälte

Persönlich. Mandantennah. Kompetent. Professionell. Digital.

Die Anwaltskanzlei für Corona Wirtschaftshilfen

Gemeinsam sind wir spezialisiert auf professionellen Rechtsbeistand zum Thema

• Corona-Hilfen • Überbrückungshilfen • Schlussabrechnungen und • Widerspruch/Klage gegen Bescheide

Das TEAM an Ihrer SEITE

Vertrauen Sie dem spezialisierten Team der Kanzlei Grigat & Krüger als Ihre seriösen und zuverlässigen Partner.

Frau Nicole Grigat, LL.M ist Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Familienrecht.

Herr Gunnar Krüger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Bundesweit haben die beiden bislang mehrere hundert Unternehmen aus allen Branchen im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich beraten und vertreten.

Zu dem Mandantenstamm der Anwaltskanzlei zählen mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen im In- und Ausland aus nahezu allen Branchen, Geschäftsführer, Gesellschafter sowie Einzelunternehmer und Unternehmensgründer aber auch Privatpersonen, die die strategische Beratung zur Konfliktlösung und Konfliktvermeidung und die fundierte rechtliche Unterstützung der beiden Partner mit umfassendem Leistungsangebot schätzen.

Wirtschaftshilfen / Corona-Hilfen

Zum Thema der Corona-Wirtschaftshilfen unterstützen wir Sie oder Ihre Mandanten erfolgreich bei aktuellen Themen wie Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen und die Schlussabrechnungen die am 30.6.2023 fällig sein werden.

Überbrückungshilfe I

Schlussabrechnung bis 30.06.2023

November/Dezemberhilfe

Schlussabrechnung bis 30.06.2023

Endabrechnung der Neustarthilfe/Plus

Schlussabrechnung bis 30.06.2023

Überbrückungshilfe II, III, IV

Schlussabrechnung bis 30.06.2023

Widerspruch / Klage gegen Bescheide

Persönliche und zielführende Zusammenarbeit

Subventionsbetrug

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Was ist die Schlussabrechnung?

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt.

Schlussabrechnung zu Neustarthilfen

Die Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 wurde bzw. wird als Vorschuss auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen. Diese finanzielle Unterstützung diente dem Zweck bei eventuellen coronabedingten Einschränkungen die Möglichkeiten zur Ausübung der Selbständigkeit zu unterstützen.

Nach Ablauf des Förderzeitraums sind die Empfänger:innen der Neustarthilfe(n) dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen. In der Endabrechnung müssen die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenübergestellt werden. Dadurch soll überprüft werden, ob der Vorschuss benötigt wurde, weil sich der Umsatz pandemiebedingt erheblich verschlechtert hat.

Kanzlei Grigat & Krüger – Ihre Kanzlei für Corona-Hilfen

Schnell, digital, kompetent und stets persönlich
Die Kanzlei Grigat & Krüger wurde als weitere Kanzlei der Rechtsanwälte Nicole Grigat und Gunnar Krüger im Jahre 2020 gegründet. Bundesweit hat die spezialisierte Anwaltskanzlei Grigat & Krüger bislang viele hundert Unternehmen aller Branchen im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen beraten und vertreten und für ihre Mandanten erfolgreich die Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren im Rahmen der Überbrückungshilfen sowie Neustart-, November- und Dezemberhilfen durchgeführt.

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