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Die Anwaltskanzlei für Corona Wirtschaftshilfen
• Corona-Hilfen • Überbrückungshilfen • Schlussabrechnungen und • Widerspruch/Klage gegen Bescheide
Vertrauen Sie dem spezialisierten Team der Kanzlei Grigat & Krüger als Ihre seriösen und zuverlässigen Partner.
Frau Nicole Grigat, LL.M ist Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Familienrecht.
Herr Gunnar Krüger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Bundesweit haben die beiden bislang mehrere hundert Unternehmen aus allen Branchen im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich beraten und vertreten.
Zu dem Mandantenstamm der Anwaltskanzlei zählen mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen im In- und Ausland aus nahezu allen Branchen, Geschäftsführer, Gesellschafter sowie Einzelunternehmer und Unternehmensgründer aber auch Privatpersonen, die die strategische Beratung zur Konfliktlösung und Konfliktvermeidung und die fundierte rechtliche Unterstützung der beiden Partner mit umfassendem Leistungsangebot schätzen.
Wirtschaftshilfen / Corona-Hilfen
Überbrückungshilfe I
November/Dezemberhilfe
Endabrechnung der Neustarthilfe/Plus
Überbrückungshilfe II, III, IV
Widerspruch / Klage gegen Bescheide
Subventionsbetrug
Was ist die Schlussabrechnung?
Schlussabrechnung zu Neustarthilfen
Nach Ablauf des Förderzeitraums sind die Empfänger:innen der Neustarthilfe(n) dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen. In der Endabrechnung müssen die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenübergestellt werden. Dadurch soll überprüft werden, ob der Vorschuss benötigt wurde, weil sich der Umsatz pandemiebedingt erheblich verschlechtert hat.
Kanzlei Grigat & Krüger – Ihre Kanzlei für Corona-Hilfen
Die Kanzlei Grigat & Krüger wurde als weitere Kanzlei der Rechtsanwälte Nicole Grigat und Gunnar Krüger im Jahre 2020 gegründet. Bundesweit hat die spezialisierte Anwaltskanzlei Grigat & Krüger bislang viele hundert Unternehmen aller Branchen im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen beraten und vertreten und für ihre Mandanten erfolgreich die Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren im Rahmen der Überbrückungshilfen sowie Neustart-, November- und Dezemberhilfen durchgeführt.
Kontaktaufnahme mit der Kanzlei G&K
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